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Verkehrsunfallrecht: Italien
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Hinweise zu Verkehrsunfällen in
Italien:
Vorab: Die Regulierungspraxis in Italien weicht von der deutschen
in verschiedenen Punkten ab.
Die Dauer der Regulierung kann sich über einer längeren Zeitraum
erstrecken, eine Wertminderung wird im allgemeinen nicht anerkannt.
· Besonderheiten beim
Unfall:
Die Polizei nimmt in der Regel nur Unfälle mit Personenschäden und
hohem Sachschaden auf
Bitte beachten Sie: Bei einem Unfall unbedingt die Versicherung
und die Versicherungsnummer des Schädigers erfragen.
Diese Angaben finden Sie im Regelfall an einer Plakette auf der Windschutzscheibe.
Nur aufgrund des Namens und Kennzeichens des Schädigers lässt sich
die Versicherung nur unter größten Schwierigkeiten ermitteln.
· Gesetzliche
Mindestdeckungssumme:
Die Mindestdeckungssumme beträgt umgerechnet pauschal ca. 1.5 Mio. DM
für Personenschäden und Sachschäden.
· Erstattung von
Personenschäden :
Heilbehandlungskosten werden in voller Höhe erstattet.
· Erstattung von
Sachschäden:
Die entstandenen Sachschäden werden ersetzt. Dabei ist die Vorlage
einer Werkstattrechnung ausreichend.
Ein Gutachten wird ebenfalls anerkannt.
Auch in Italien kann eine Reparatur vor Ort von Vorteil sein, da dies
die Dauer der Regulierung verkürzt und der Geschädigte aufgrund
höherer Preise in Deutschland nicht mit einem Abzug rechnen muss.
Bei Vorlage deutscher Werkstattrechnungen empfiehlt sich die
Übersetzung in die italienische Sprache.
· Schmerzensgeld:
In Italien hat der Geschädigte nur dann Anspruch auf ein angemessenes
Schmerzensgeld, wenn dem Unfall eine strafbare Handlung zugrunde lag.
(Bei Unfällen mit schweren Personenschäden kann der Tatbestand der
fahrlässigen Körperverletzung erfüllt sein). Die Höhe des
Schmerzensgelds richtet sich nach Art und Schwere der erlittenen
Verletzungen.
· Verdienstausfall:
Hat der Geschädigte nachweislich einen Verdienstausfall erlitten,
wird dieser ersetzt. Insoweit empfiehlt sich hier ein Attest eines
italienischen Arztes, was die Regulierungsdauer beschleunigt.
· Hausfrauenschaden:
Der Hausfrauenschaden
wird nach italienischem Recht ersetzt.
· Mietwagen:
Mietwagenkosten werden in Italien entsprechend der Reparaturdauer
ersetzt. Bei einem Totalschaden ist die Wiederbeschaffungszeit
maßgebend.
Bitte beachten: Diese Informationen wurden mit
größter Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung für die Richtigkeit
der Angaben kann aufgrund der Schwierigkeit der Informationsbeschaffung
im Hinblick auf das ausländische Recht nicht übernommen werden.
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