Palettentausch
Auffassung LKW Recht zu Problematik
Palettentausch
Euro-Paletten und Gibos ( ECR Richtlinien, Bildzeichen
) werden vor allem deshalb eingesetzt, damit bei der Be- und Entladung nicht gewartet
werden muss, bis das Gut abgepackt ist. Es entspricht daher dem Parteiwillen, dass der
jeweilige Empfänger Eigentum an den angelieferten Paletten erhalten und dafür andere
Paletten gleicher Anzahl und Güte zurückgeben soll. Damit wird der Palettenstand
ausgeglichen.
Europaletten sind rechtlich als beweglich ( § 293 BGB
) vertretbare Sachen zu behandeln. Hauptpflicht des Palettenempfängers ist die
Rückgabepflicht. Soweit keine Idealtausch ( Palettentausch bei Verladung ) erfolgt, ist
die Zurverfügungstellung von Paletten ein Darlehnsvertrag zu behandeln, d.h. dass sich
der Palettenempfänger, hier der Frachtführer gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet
innerhalb einer bestimmten Frist verpflichtet Leerpaletten zur Verfügung zu stellen.
Dafür tritt ihm der Auftraggeber den Herausgabenanspruch gegen den Empfänger der
Paletten ab.
Normalerweise wird frachtfreie Rückführung der
Paletten innerhalb 14 Tagen ab Auftrag an vereinbarter Abgabestelle vereinbart (
Palettentausch mit Rücklieferung ). Für den Fall der Nichtrückführung wird meistens je
Palette eine Konventionalstrafe von 10 vereinbart. Dies kann nur individuell zu
erfolgen. Anderenfalls hat eine Rückgabe Aufforderung unter Fristsetzung mit
Ablehnungsandrohung zu erfolgen.
Soweit die Paletten mangels Vereinbarung nicht
zurückgeführt werden noch der Verbleib der Paletten dokumentiert wird, kann dies eine
Schadensersatzpflicht auslösen.
Da der Auftraggeber nach ADSp. soweit vereinbart, nicht
aufrechnen kann, hat er diesen Anspruch separat geltend zu machen, wobei dem eine
Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung betreffend die Rückführung der Paletten
vorauszugehen hat.
Näheres hierzu in Transportrecht 1 / 2001
( Knorre : Zur Problematik des Palettentausches )
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Der Verfasser der Seite bschäftigt
sich in der Hauptsache mit:
Ordnungswidrigkeiten aus StVO, StvZO i.vm. StVG
Unfall , Transportschäden, Haftplfichtschaden, Regulierung
Ordnugswidrigkeiten: gegen Fahrzeugführer und Fahrzeughalter aus dem Straßenverkehr auf
Europastraßen, Autobahn, Bundesstraße, Landstraße, Feldweg, Radweg, Waldweg,
Fahrbahnen, Seitenstreifen , Gehweg, Ampel, Lichtzeichenanlage
Mit Fahrzeug wie : Lastkraftwagen, ( Lkw ), Omnibusse, Personenkraftwagen ( PKW ),
Mietwagen, Kraftrad, Fahrräder mit Hilfsmotor, Militärfahrzeuge, Motorrad, Mofa,
Lsichtkraftrad, Krankenfahrstühle, Arbeitsmaschinen, Stapler, Kranwagen,
Sattelzugmaschine, Handfahrzeuge, einachsige Zugmaschine Traktor, Fuhrwerke,
Straßenwalzen, Sitzkarren, PackwagenHandfahrzeuge, Anhänger, Sattelauflieger, Lafetten,
Chassis, Fahrgestelle, Omnibusse, Reiesebus, Linienbus, Schulbus, Lastkraftwagen mit
Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger, Kühlfahrzeuge, Leichenwagen, Zugmaschinen mit
Anhänger oder sonstige Verkehrsmittel
Stichwörter im Zusammenahng mit Owi sind:
1 II StVO, Überladung, Zulässiges Gesamtgewicht, Achslast, Überladung mit Holz,
Ladungssicherung, Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
Fahrzeugmängel,
Geschindigkeitsüberschreitung und Geschwindigkeitsmessung
( Traffipax, Traffiphot, Mutlti nova, ESO Lichtschranke, Video ), Geschindigkeit,
Richtgeschwindigkeit, Höchstgeschwindigkeit,
Abstand zum Vorausfahrenden, Abstandmessungen, Abstand beim einscherren, Abstand beim
Überholen,
Überholen, Überholen von Schienenfahrzeugen, Schall und Leuchtzeichen,
Geschindigeitserhöhung des Überholten, Überholen innerhalb geschlossener Ortschaften ,
Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Rechtsüberholen, Hindernis, Absperrung,
Absperrtafel, Richtungstafeln, Leitpfosten, Strecken mit Überholverbot, Mindestabstand,
Abstand bei mangelnder Sichtweite durch Nebel, Schnee, Regen, Seitenabstand,
Wiedereinordnen, Fahrrichtungsanzeiger, Erhöhung der
Vorfahrt sverletzungen, Verkehrszeichen, Warntafeln, Besondere Verkehrslagen, Kreuzungen,
Einmündungen, Straßenstellen, Anschlußstelle, Verzögerunsgstreifen, scharfe Kurve,
Fahrbahnbegrenzung, Richtunsgpfeile,
Rotes Dauerlicht, Feuerwehrzufahrt, Taxistand, Ein und Aussteigen lassen
Fahrstreifenbenutzung, Rechtsfahrgebot, Fahrbahnrand, Schenenfahrzeuge, Falsches Abbiegen
bei Wenden und Rückwärtsfahren und Einfahrt und Ausfahrt, Halten und Parken, Pflichten
beim Ein und Aussteigen.
Liegenbleiben von einspurigen und mehrspurige und Fahrzeugen, Abschleppen, Warnzeichen,
Warnblinklicht, Abblendlicht, Fernlicht, Bremslicht, Fahrlicht, Begrenzungsleuchten,
Standlicht, Beleuchtungseinrichtungen verschmutzt oder verdreckt. Kennzeichenbeleuchtung,
Nebelschlußleichte, Fernscheinwerfer, Rückstrahler, Rückfahrscheinwerfer,
Fahrtrichtungsanzeiger, Suchscheinwerfer, Zusatzscheinwerfer, Verkehrssicherheit,
Scheinwerfer u.a. Fahrzeugbeleuchtung , auch bei Nebel und Schnee - Nebelscheinwerfer,
defekte Rücklichter, Parkleuchte bei Straßenbeleuchtung
Falsches Verhalten auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen, Gegenverkehr, Überholen an
Kuppen, Kurven
Bahnübergänge, Andreaskreuz, Haltestellen,
Stau, Verkehrszeichen, Schneeglätte, Glatteis, Verkehrsstörungen,
Radweg , Verkehrsstörung, liegengeblieben Fahrzeuge, Fahrzeuge im Kurgebiet,
Klinikgebiet, Sondergebiet, Wohngebiet, Fahrgäste,
Parken, Parkuhr, Parkzeit, Parkscheinautomat, Parkzonen, Parklücke Parkzeitregelung,
Parkscheibe, Zusatzschild, Park und Halteverbote, Ein - und Aussteigen, Be- und Entladen
Fahrzeughöhe, Fahrzeugbreite, Fahrzeuglänge,
Kennzeichen, kennzeichenfälschung, Kennzeichenmißbrauch,
Autorennen, Rennen mit Kraftfahrzeugen, Veranstaltung mit Kraftfahrzeugen, Sport und Spiel
auf der Fahrbahn
Umweltschutz im Straßenverkehr, Verkehrslärm, Lkwabgase, Personenabgase, Auspuff,
Auspufftopf, Auspuffkrümmer, Fahrzeugverwertung
Verkehrsbeeinträchtigungen
Unfallfolgen, Unfallprotokoll, Unfall, Unfallregulierung, Kasko, Haftpflichtschaden,
Sorgfaltspflichten, Schuldanerkenntnis, Verwarnung, Vermessung, Markierung
Verkehrszeichen;
Gefahrzeichen wie Kurve; Kreuzung, Steigung, Unebene Fahrbahn, Schleudergefahr, Splitt
Schotter, Verengte Fahrbahn, Seitenwind, Baustelle, Ufer, Stau, Gegenverkehr,
Lichtzeichenanlage, Wildwechsel; Fußgängerüberweg, Flugbetrieb, Fußgänger,
Bahnübergang, Viehtrieb, Schranken, Vorfahrt gewähren, Stopschild
Verbotsschilder: tatsächiche Achslast, Breite, Einbahnstraße,
Zulässige Höchstgeschwindigkeit; Wendeverbot, Überholverbot, Halteverbot, Verbote für
Verkehrsarten
Sackgasse, Wasserschutzgebiet, Verkehrshelfer, Pannenhilfe, Erste Hilfe, Sicherheitsgurte
Sonderrechte im Straßenverkehr wie Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei, Zolldienst,
Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Blaulicht, Gelblicht
Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen. Fahrverbote mit Bußgeld, Fahrverbot, Sperre,
Führerscheinentzug,
Fahrzeugschein, Anhängerschein, Fahrzeugbrief, Fahrtenbuch
Fahrzeugladung, Ladungssicherung, Tara,
Betriebsgefahr, Betriebserlaubnis , Betriebssicherheit
Transportschaden, Güterschäden,
Bußgeldbescheid, Bußgeldbehörde, Straßenverkehrsbehörden, Kraftfahrtbundesamt,
Fahrzeugmängel : Sicherstellung, Beschlagnahme
Verkehrsunterischt, Führerschein, Fahrprüfung, Verkehrszentralregister,
Bundeszentralregister, Fahrerlaubnis, Führerscheinklassen, MPU, Idiotentest,
Führerscheineinzug, Führerscheinentzug, Entziehung der Fahrerlaubnis,
Zulassungspflichtigkeit, Prüfzeichen für Fahrzeugteile
LKW Kontrollen,
Geschwindigkeitsbegrenzer, Richtgeschindigkeit,
Frachtbrief ( CMR ),
Rotes Kennzeichen, Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten,
Hauptuntersuchung, Prüfplakette, Hubraum, Unterlegkeile, Reserverad, Blinkleuchte, Hupe,
Reifenmangel, Einsatzhorn, Zwischenuntersuchenung, Bremsen, Bremsensonderuntersuchuung,
Bremstest, Abfahrtskontrolle
Versicherungsnachweis, Deckungskarte
Havarie, Genehmigungen, BAG, Fahrverbot, Güterkraftverkehr,
Fahrzeugschaden,
Schadensregulierung, Schadenverhütung, Schwertransport, Transportversicherung,
Fahrpersonalgesetz, Fahrtenschreiber, Schaublatt, Lenkzeit, Tachoscheiben,
Urkundenfälschung, ADSp, Paletten, Lademittel, Ladegurte, |